Als freiberuflicher Grafikdesigner und Kommunikationsdesigner ist es immer sinnvoll, in einem Verband zu sein. Die Vorteile liegen auf der Hand: Hier trifft man Kollegen aus der Branche und kann sich untereinander austauschen. Man bekommt darüber hinaus exklusive Informationen und kann Fortbildungen machen.
Beim Verband der deutschen Kommunikationsdesigner zum Beispiel profitieren die Mitglieder von einem großen Pool an Wissen und Kontakten. Sie bekommen neue Impulse von anderen Kollegen und können sich ein eigenes Netzwerk aufbauen. Es gibt noch weitere handfeste Vorteile. So bietet der BDG unter anderem an, seine Mitglieder bei steuerlichen Fragen und bei rechtlichen Dingen zu beraten. Freiberufliche Designer bekommen als Mitglieder einen digitalen Baukasten, um ihr eigenes Büro professioneller zu machen. Dazu gehören zum Beispiel Musterverträge, die von Rechtsexperten geprüft wurden und Kalkulationshilfen, wenn es um die Berechnung von Dienstleistungsangeboten geht.
Vorteile für Mitglieder: Fortbildung und Reputation
Designerverbände helfen ihren Mitgliedern bei der Fortbildung und auf aktuellem Stand zu sein. So mussten sich viele Kommunikationsdesigner und Grafikdesigner mit der Datenschutzgrundverordnung beschäftigen. Diese hatte einen großen Einfluss auf die Gestaltung von Webseiten, schon wegen der Einblendung entsprechender Hinweise.
Mit der Mitgliedschaft in einem Fachverband zeigen die Grafikdesigner nach außen, dass sie Profis sind. Kunden legen heute Wert darauf, mit Partnern zusammenzuarbeiten, die sich regelmäßig fortbilden und auf Ressourcen zugreifen können. Die Verbände wiederum haben ein großes Interesse daran, ihre Mitglieder der breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Viele Verbandsseiten bieten Auftraggebern eine Datenbank an, in der nach Grafikdesignern und Kommunikationsdesignern gesucht werden kann.
Wer kann Mitglied werden?
In einem Verband für Grafik-Designer können sowohl Berufsanfänger als auch im Berufsleben stehende Personen Mitglied werden. Es gibt reduzierte Mitgliedsgebühren für Studenten und Auszubildende. Einzelpersonen können sich ebenso um eine Mitgliedschaft bewerben wie Firmen und deren Inhaber. Es muss lediglich eine Qualifikation nachgewiesen werden. Das ist durch Arbeitsproben möglich, die hochgeladen werden können. Antragsteller können ebenso die Kopie eines entsprechenden Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses einreichen.